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ADRESSE
Friedensstraße 24
5020 Salzburg
KONTAKT
e: christian@personal-training-cr.at
f: +43 (0)660 700 19 77
Impressum
Allgemeine
Geschäftsbe
dingungen
1. Leistungsgegenstand
1.1 Christian Roß verpflichtet sich, den
Klienten im Rahmen der vereinbarten
Trainings- und Gesundheitsbetreuung
individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung
getroffen, kann die Trainings- und
Gesundheitsbetreuung nur durch den
Klienten persönlich in Anspruch genommen
werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und
Betreuungsleistung versteht sich als
zeitbestimmte, dienstvertragliche
Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit
beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere
Trainingseinheiten müssen ausdrücklich
vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder
Trainingseinheit werden mit dem Klienten
abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte
und -ziele werden vorab in einem
Beratungsgespräch mit dem Klienten
abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach
einer obligatorischen
Gesundheitsanamnese möglich.
3. Haftung
3.1 Christian Roß schließt gegenüber dem
Klienten jegliche Haftung für einen
Schaden aus, der nicht auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung - auch etwaiger
Erfüllungsgehilfen - beruht.
3.2 Christian Roß haftet nicht über die
Erbringung ihrer geschuldeten Leistung
hinaus für eine etwaige Nichterreichung
des vom Klienten mit der Eingehung des
Vertrages verfolgten Zwecks.
3.3 Nimmt der Klient die Leistungen von
Kooperationspartnern oder anderen von
Christian Roß vermittelten Firmen oder
Personen in Anspruch, tut er dies auf
eigene Verantwortung. Christian Roß
übernimmt keine Gewährleistung für Waren
und Leistungen, die der Klient von diesen
erhalten hat.
3.4 Es besteht eine
Betriebshaftpflichtversicherung von
Christian Roß um etwaigen gesetzlichen
Haftungsansprüchen des Klienten zu
genügen.
3.5 Der Klient hat sich
eigenverantwortlich gegen Unfälle und
Verletzungen, die im Rahmen des Personal
Trainings auftreten können, zu versichern.
Gleiches gilt für den direkten Weg von
und zum Trainingsort.
3.6 Der Klient versichert sportgesund zu
sein. Er hat sich bei einem Arzt seines
Gesundheitszustandes versichert. Er
verpflichtet sich, sich in regelmäßigen
Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin
ärztlich untersuchen zu lassen. Jede
Erkrankung, Schwindel, Unwohlsein,
Schmerz, Verletzung etc. ist dem Personal
Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung
des Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen,
wird unbedingt Folge geleistet.
3.7 Alle Fragen zum
derzeitigen/bisherigen
Gesundheitszustand und zu
Lebensumständen sind wahrheitsgemäß
und vollständig zu beantworten. Alle
Änderungen sind dem Trainer sofort
mitzuteilen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Klient erhält von Christian Roß
eine schriftliche Rechnung, die ohne
Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu zahlen
ist. Danach kommt der Klient in Verzug. Es
werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr
von 5€ berechnet. Solange die Rechnung
nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch
auf weitere Betreuung.
4.2 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
Christian Roß behält sich eine Änderung
der Preisgestaltung vor und verpflichtet
sich etwaige Änderungen dem Klienten
umgehend, mindestens vier Wochen vor
Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5. Sonstige Kosten
5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten
Sportarten und/oder Trainingsinhalte des
Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder,
Platzmieten etc.), so sind diese vom
Klienten zu tragen.
5.2 Die Kosten für einen Arzt,
Physiotherapeuten, Ernährungsberater
oder ähnliches, die zur ganzheitlichen
Betreuung konsultiert werden, übernimmt
der Klient in Höhe der
Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen
Dienstleisters.
5.3 Werden anderweitige Trainings- oder
Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung,
Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in
Anspruch genommen, so werden vorab
gesonderte Tarife vereinbart.
5.4 Kauft Christian Roß im Auftrag des
Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so
bleibt die Ware bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Auftraggeber
Eigentum von Christian Roß.
6. Verhinderung und Ausfall
6.1 Bei Verhinderung hat der Klient
schnellstmöglich, spätestens aber 24
Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen.
Andernfalls wird das vereinbarte Honorar
für die gebuchte Trainingseinheit in voller
Höhe berechnet.
6.2 Sollte die Durchführung einer
Trainingseinheit aufgrund
unvorhersehbarer Umstände
(Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich
bzw. unmöglich sein, findet die
Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor
statt oder wird nach Absprache
verschoben. Die Entscheidung über die
Durchführung wird grundsätzlich
einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
6.3 Sobald ein Außentermin vereinbart ist,
kann dieser wegen schlechtem Wetter nur
von Christian Roß abgesagt werden.
Solange keine Absage erfolgt, findet der
Termin am vereinbarten Ort, zum
vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Klient ist
selbst für temperatur- und wettergerechte
Kleidung verantwortlich.
7. Ersatzansprüche
7.1 Bei einer kurzfristigen
Trainingsabsage durch Christian Roß
können keine Ersatzansprüche geltend
gemacht werden. Bereits gezahlte
Trainingseinheiten werden gutgeschrieben
oder auf Wunsch erstattet.
8. Datenschutz
8.1 Die personenbezogenen Daten des
Klienten werden von Christian Roß
gespeichert und ausschließlich zur
Erfüllung des vorgenannten
Leistungsgegenstandes verwendet.
8.2 Die gespeicherten Daten werden auf
Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach
der letzten gebuchten Trainingseinheit
gelöscht. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes.
9. Geheimhaltung
9.1 Der Klient verpflichtet sich, über
etwaige Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse von Christian Roß
Stillschweigen zu bewahren, auch über die
Beendigung der Rahmenvereinbarungen
hinaus.
9.2 Christian Roß hat über alle im
Zusammenhang mit der Erfüllung der
Trainings- und Betreuungsmaßnahmen
bekannt gewordenen Informationen des
Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch
über die Beendigung der
Rahmenvereinbarung hinaus.
10. Sonstige Vereinbarungen
10.1 Beide Parteien erkennen
Absprachen und Vereinbarungen zur
Buchung von Trainingseinheiten als
unverbindlich an, sofern diese beiderseitig
bestätigt wurden. Dies gilt für alle
verwendeten Kommunikationsmittel, wie
Telefon oder E-Mail.
10.2 Beide Parteien verpflichten sich zu
gegenseitiger Loyalität und werden sich
keinesfalls negativ über die Person bzw.
Produkte oder Dienstleistungen des
anderen äußern oder dessen Ruf oder
Prestige beeinträchtigen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen
AGB nicht anders bestimmt ist, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das
Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.2 Sollte eine der vorangehenden
Bestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird
einvernehmlich eine geeignete, dem
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe
kommende rechtswirksame
Ersatzbestimmung getroffen.
11.3 Als Gerichtsstand wird Salzburg
vereinbart. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Österreich.