Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Leistungsgegenstand

1.1  Christian Roß verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2  Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. 1.3  Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2.   Training

2.1  Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.  2.2  Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und - ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. 2.3  Der Beginn des Trainings ist nur nach einer obligatorischen Gesundheitsanamnese möglich.

3.   Haftung

3.1  Christian Roß schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung - auch etwaiger Erfüllungsgehilfen - beruht. 3.2  Christian Roß haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 3.3  Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Christian Roß vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Christian Roß übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. 3.4  Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Christian Roß um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen. 3.5  Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. 3.6  Der Klient versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schwindel, Unwohlsein, Schmerz, Verletzung etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet. 3.7  Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

4.   Zahlungsbedingungen

4.1  Der Klient erhält von Christian Roß eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu zahlen ist. Danach kommt der Klient in Verzug. Es werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 5€ berechnet. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. 4.2  Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Christian Roß behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5.   Sonstige Kosten

5.1  Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. 5.2  Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater oder ähnliches, die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters. 5.3  Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. 5.4  Kauft Christian Roß im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Christian Roß.

6.   Verhinderung und Ausfall

6.1  Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. 6.2  Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. 6.3  Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von Christian Roß abgesagt werden. Solange keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Klient ist selbst für temperatur- und wettergerechte Kleidung verantwortlich.

7.   Ersatzansprüche

7.1  Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Christian Roß können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

8.   Datenschutz

8.1  Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Christian Roß gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. 8.2  Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

9.   Geheimhaltung

9.1  Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Christian Roß Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarungen hinaus. 9.2  Christian Roß hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10. Sonstige Vereinbarungen

10.1  Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als unverbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E- Mail. 10.2  Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf oder Prestige beeinträchtigen.

11. Schlussbestimmungen

11.1  Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 11.2  Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 11.3  Als Gerichtsstand wird Salzburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
NAVIGATION
TEILEN
ADRESSE Friedensstraße 24 5020 Salzburg
KONTAKT e: christian@personal-training-cr.at f: +43 (0)660 700 19 77
 PERSONAL TRAINING HOME ÜBER MICH KONTAKT
NAVIGATION
TEILEN
ADRESSE Friedensstraße 24 5020 Salzburg
KONTAKT e: christian@personal-training-cr.at f: +43 (0)660 700 19 77
Impressum

Allgemeine Geschäftsbe dingungen

1.   Leistungsgegenstand

1.1  Christian Roß verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2  Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. 1.3  Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2.   Training

2.1  Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.  2.2  Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. 2.3  Der Beginn des Trainings ist nur nach einer obligatorischen Gesundheitsanamnese möglich.

3.   Haftung

3.1  Christian Roß schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung - auch etwaiger Erfüllungsgehilfen - beruht. 3.2  Christian Roß haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 3.3  Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Christian Roß vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Christian Roß übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. 3.4  Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Christian Roß um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen. 3.5  Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. 3.6  Der Klient versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schwindel, Unwohlsein, Schmerz, Verletzung etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet. 3.7  Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

4.   Zahlungsbedingungen

4.1  Der Klient erhält von Christian Roß eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu zahlen ist. Danach kommt der Klient in Verzug. Es werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 5€ berechnet. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. 4.2  Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Christian Roß behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5.   Sonstige Kosten

5.1  Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. 5.2  Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater oder ähnliches, die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters. 5.3  Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. 5.4  Kauft Christian Roß im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Christian Roß.

6.   Verhinderung und Ausfall

6.1  Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. 6.2  Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. 6.3  Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von Christian Roß abgesagt werden. Solange keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Klient ist selbst für temperatur- und wettergerechte Kleidung verantwortlich.

7.   Ersatzansprüche

7.1  Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Christian Roß können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

8.   Datenschutz

8.1  Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Christian Roß gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. 8.2  Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

9.   Geheimhaltung

9.1  Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Christian Roß Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarungen hinaus. 9.2  Christian Roß hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10. Sonstige Vereinbarungen

10.1  Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als unverbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail. 10.2  Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf oder Prestige beeinträchtigen.

11. Schlussbestimmungen

11.1  Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 11.2  Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 11.3  Als Gerichtsstand wird Salzburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.